AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Solartech Egger & Landolt GmbH und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Werkvertrag festgelegten Leistungen (z. B. Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen) fachgerecht und fristgerecht zu erbringen. Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfangs sind nur mit Zustimmung beider Parteien möglich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Festpreise, es sei denn, eine Preisanpassung aufgrund von Materialpreisänderungen über 5% wurde einvernehmlich vereinbart.
2. Zahlungen sind nach den im Werkvertrag festgelegten Meilensteinen und Fristen zu leisten.
3. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Arbeiten auszusetzen, bis der Auftraggeber die ausstehenden Zahlungen leiste
4. Termine und Fristen
1. Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Genehmigungen oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
2. Der Auftraggeber wird über Verzögerungen unverzüglich informiert.
5. Gewährleistung und Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (Obligationenrecht).
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, bei Arbeiten an einem Bauwerk 5 Jahre.
3. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe durch Dritte oder außergewöhnliche Umstände entstehen, wird keine Haftung übernommen.
6. Widerrufsrecht und Bedenkzeit
1. Der Auftraggeber hat eine Bedenkzeit von 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.
2. Durch schriftliche Zustimmung kann der Auftraggeber auf die Bedenkzeit verzichten.
7. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung einzelner Leistungen einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeiten verantwortlich.
8. Genehmigungen und Förderungen
1. Der Auftragnehmer übernimmt die Beantragung notwendiger Genehmigungen und Fördermittel.
2. Wird eine Genehmigung nicht erteilt, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
3. Auf die Zusage und Änderungen der Fördermittel hat unser Unternehmen keinen Einflus. Sollte es da Änderungen geben ist dieser Auftrag nicht nichtig und wird ausgeführt.
9. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt Schweizer Recht.
2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.